Umnachtet

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Die nachfolgende nicht ganz ernst gemeinte kleine Kolumne aus Juni 2006 und die sich daran anschließenden Kommentare möchte ich aus einer Internetseite, die alsbald geschlossen wird, hierher herüber retten. Ich hoffe, dass die Kenntlichmachung durch *** eine ausreichende Unterscheidung der einzelnen Beiträge ergibt.
Elvira

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Umnachtet

Manchmal reicht die Arroganz, mit der wir Juristen für gewöhnlich ausgestattet sind, nicht, um nicht doch von der Blasiertheit der eigenen Kollegen peinlich berührt zu sein.

So ergings mir als ich letztens zufällig über folgende im JAR-FCL Deutsch 1.001 stehende Vorschrift stolperte und meinen Augen nicht traute:

"Nacht: Der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung oder jeder andere Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, der von der zuständigen Behörde festgelegt wird."

"Aha", dachte ich, "da ist wohl jemand vom Pferd gebissen worden, denn das Wiehern des Amtsschimmels war nicht zu überhören."

Schon schlimm genug, dass bis heute im Arbeitsrecht eine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern vorgenommen wird, so ist offensichtlich auch die Frage, wann es dämmert für den Bürger anders zu beantworten als für den Rest der unbürgerlichen Bevölkerung.

Als methodisch gründlich vorgehender Jurist bin ich gewohnt nun zuerst die Frage zu klären, was einen Bürger ausmacht, um dadurch zu erfahren, wems nicht abends und morgens bürgerlich dämmern darf.

Was ist nun ein Bürger?

Im Mittelalter, das lässt der Name ja unschwer erkennen, zunächst einmal all diejenigen Personen, die sich auf einer Burg befanden. Angefangen vom Burgherren bis hin zum im tiefsten Verlies schmachtenden Eingekerkerten.

Allerdings muss man sich wegen der Tiefe mancher Verliese die Frage stellen, ob es sich noch um einen zur Burg gehörenden Bauteil handelt oder nicht, womit bei Verneinung der dort Gefangene kein Bürger wäre. Dass es dem in der ewigen Dunkelheit ausharrenden Gefangenen schnurz sein kann, ob ihm eine bürgerliche oder unbürgerliche Dämmerung zuteil wird, stellt sich hier nicht als Problem. Der Jurist fragt zunächst nur nach der ordnungsgemäßen Anwendung eines Gesetzes, nicht nach seiner praktischen.

Wäre das anders, hätten wir andere Gesetze.

Der exakt arbeitende Jurist würde nun, in epischer Breite die Baupläne diverser deutscher Burgen inspizieren, um aus dem Durchschnitt aller Burgverliese zu ermitteln, ob diese als Bestandteile einer Burg zugerechnet werden können, um dann als Fazit zu dem Schluss zu gelangen, dass im Prinzip auch die im Verlies Eingekerkerten Burginsassen, also Bürger, sind.

Ich möchte Ihnen diesen Exkurs ersparen, mir liegt mehr an Ihrem aufatmenden Lächeln als an empirischen detailgetreuen Forschungsergebnissen bezüglich etwaiger Burgverliese.

Ein Bürger ist in unserer heutigen Zeit eine Person, die das Recht und die Pflicht hat, nach Vorgabe der jeweiligen Gesetze am politischen Leben des Gemeinwesens teilzunehmen, womit als stärkste Form das Wählen genannt werden soll. Demnach dämmerts meinen türkischen Nachbarn unbürgerlich, denn sie dürfen nicht wählen.

Die oben zitierte Vorschrift birgt für einen gestandenen Juristen aber noch ein anderes Bonmot, denn es handelt sich um ein sog. "Oder"-Gesetz. Für den Fall nämlich, dass die bürgerliche Morgen- bzw. Abenddämmerung, aus welchen Erwägungen heraus auch immer, nicht zum Zuge kommt, z.B.,weil kein Bürger vorhanden ist, dem es dämmert, gibt das Gesetz vor:

"...oder jeder andere Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, der von der zuständigen Behörde festgelegt wird."

Da also steckt ein Teil unserer Steuergelder, wenn eine ganze Behörde zuständig ist, sich Gedanken darüber zu machen, wann die Sonne auf- und wann sie untergeht. Genauer gesagt, den Unbürgerlichen vorzuschreiben, wenns ihnen dämmern soll, denn die Sonne weiß gottlob von allein, wann sie wohin verschwinden oder wieder auftauchen muss.

Die Behörde, und hier handelt es sich nicht wegen meiner türkischen unbürgerlichen Nachbarn um die Ausländerbehörde, sondern um das Bundesministerium für Verkehr- Bau- und Wohnungswesen kann nun jeden anderen Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang festlegen.

Welche Macht! Sie könnte also bestimmen, dass die Abenddämmerung erst um 22 Uhr beginnt und mit der Morgendämmerung schon um 22.30 Uhr aufhört.

Was ein Glück, dass die meisten Beamten ihren Job nicht darin sehen, sich Gedanken zu machen!

Für alle Unwissenden sei erwähnt, dass bei Wikipedia als Definition für die bürgerliche (Abend-) Dämmerung steht: "Die bürgerliche Dämmerung, die in Deutschland etwa 39 Minuten dauert, gestattet noch Zeitunglesen im Freien. Während die Himmelshelligkeit langsam abnimmt, werden zunächst die hellen Planeten sichtbar, insbesondere Venus und Jupiter. Am Ende der bürgerlichen Dämmerung kann ein gutes Auge auch schon Sterne der hellsten Klasse (1. Magnitude) erkennen."

Und keine Sorge, tatsächlich wird die JAR-FCL vom klar gefassten § 33 der LuftVO verdrängt, in dem es heißt:

"...Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. ..."

Na also, geht doch! Dämmerts...?

Elvira

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Irgendwie fehlt hier - wie es scheint - die Ernsthaftigkeit. Aber die korrekte Erklärung habe ich bei Elvira nicht gefunden. Ich kenne Leute, die können selbst mittags um 1200 im Freien keine Zeitung lesen (ohne Brille). Spaß bei Seite.

Bürgerliche Dämmerung beginnt morgens wenn der Mittelpunkt der Sonne 6° unterhalb des Horizonts steht und endet mit dem Sonnenaufgang. Abends ist es die Zeit von Sonnenuntergang bis 6° unter dem Horizont. Im Allgemeinen herrscht während der bürgerlichen Dämmerung "Büchsenlicht" .... freue mich auf Elviras Erklärungsversuch. Im übrigen kennen wir dann noch die nautische und die astronomische Dämmerung. Während der nautischen Dämmerung war es dem Seemann bereits möglich die Kimm (NICHT Kimme) zu erkennen und damit Sonne, Mond und Sterne zu schießen. Während es im Zeitraum der astronomischen Dämmerung bereits dunkel genug war, den Sternenhimmel zu beobachten. Nautische Dämmerung = Sonne 12° - 6° unter dem Horizont. Astronomische Dämmerung = Sonne 18° - 12° unter dem Horizont.

Noch Fragen?

Grüße
Jens

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*grins*

Kompliment für diese brillante Erklärung! Besser konnte es mir vor ein paar Wochen selbst ein gestandener Cpt. der alten Garde nicht erklären.

Und irgendwie kennst du mich ganz gut, denn "Büchsenlicht" ruft bei mir sogleich gewisse Assoziationen hervor.

Büchsenlicht ist, wenn ein Cowboy in der Prärie noch erkennen kann, ob er ne Dose Kidneybohnen auslöffelt oder das Lederfett fürs Sattelzeug.

Sonnige Grüße
elvira

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So herzlich ich auch über die Erklärung mit dem Cowboy gelacht habe - richtig ist sie leider nicht....

Wagst du noch nen Versuch?

Obwohl solche Ratespielchen im Zeitalter von Google eigentlich nicht mehr so lustig sind *g*.

(Jens)

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"Wagst du noch einen Versuch?"

Klar, ich werf die Büchse noch nicht so schnell ins Korn.

Jedoch welch Preis winkt mir denn, wenn ich fertichgegoogelt hab?

elvira

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Die Lösung lautet:

Und die Hasenmutter spricht:

Hasenkind, bei Büchsenlicht

hockt der Klughas in der Sasse,

damit kein Jäger ihn erfasse

mit seinem Augenlicht.

Wenn er jedoch mit Infrarotlicht

anvisiert, so völlig ohne Klasse,

dann bleib die Nacht in der Sasse,

weil dann ist ewig Büchsenlicht.

Elvira

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Da fällt mir spontan noch was anderes zu ein:

"Mit zunehmender Dämmerung ist verstärkt mit Dunkelheit zu rechnen."

Tim S.

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Guten Tag Sideboardmitglieder,

ich bin neu hier und mußte schon schmunzeln.
Ich muss gestehen, habe den Ausdruck Büchsenlicht noch nie gehört...grins..stellte mir darunter aber was vor und lag völlig falsch.

Habe mal nach einer adäquaten Erklärung gesucht.
Hier was ich fand:

Zitat:
Büchsenlicht bezeichnet für die Jagd günstige Lichtverhältnisse (von Büchse in der Bedeutung „Jagdgewehr“). Man spricht auch bei starkem Mondschein (bei Vollmond) von ausreichendem Büchsenlicht. In Deutschland ist es verboten, bei der Jagd künstliche Lichtquellen oder Nachtzielgeräte einzusetzen, für bestimmte Tiere gilt ein nächtliches Jagdverbot (Bundesjagdgesetz § 19 [1]).
Als Faustregel gilt, dass das Büchsenlicht dann ausreichend ist, wenn man bei ausgestrecktem Arm noch den Schmutz unter den Fingernägeln sehen oder einen roten von einem grünen Faden unterscheiden kann.

Zitat Ende.

Damit wurde mir eine Illusion bzgl. diese Begriffes geraubt.
Viel Spass noch
Joe

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Hallo Joe,

willkommen auf diesem board !

Freue mich, dass du schon schmunzeln konntest.
Genau die von dir zitierte Definition für Büchsenlicht fand ich auch im Internet, sie wurde sozusagen Grundlage des kleinen Gedichts.

Zur Dämmerung noch folgende Eigendefinition:

Vielleicht bist du umnachtet, wenns dir nicht mehr dämmert.

Fröhliche Grüße an alle Leser
Elvira

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